Aktuelle Düsseldorfer Tabelle steht zum Download bereit

02.02.2009

Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Familienleistungsgesetz zugestimmt. Dadurch erhöht sich ab 01.01.2009 das staatliche Kindergeld um 10 Euro für die ersten beiden Kinder auf jeweils 164 Euro. Für das dritte Kind bekommen Eltern 170 Euro statt bisher 154 und für jedes weitere 195 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um etwa 200 auf 6000 Euro angehoben. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Kindesunterhalt aus. Am 5.1.2009 wurde die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009 veröffentlicht. Sie steht hier zum Download bereit. In der Tabelle, die vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien und andere Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.

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