Novellierung des GmbH-Rechts beschlossen
26.06.2008
Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Das neue GmbH-Recht ist die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes. Das MoMiG soll Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen geben, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs soll deutlich leichter und schneller möglich sein. Für Gläubiger wird es in Fällen der Krise und der Insolvenz einen besseren Schutz geben.
Das beschlossene Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 € bleiben. Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.
Das Gesetz soll im Oktober/November 2008 in Kraft treten.
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