Reform des ehelichen Güterrechts -Zugewinnausgleich- eingeleitet
21.08.2008
Das Bundeskabinett hat am 20.08.2008 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs beschlossen.
Bei einer Scheidungsrate von aktuell ca. 30 % ist die Bedeutung des Zugewinnausgleichs besonders hoch. Im Falle einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinandersetzen. Danach müssen Eheleute je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen aus ihrer Ehe – also dem Zugewinn – beteiligt werden. Er resultiert aus dem gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben. Der Zugewinn wird errechnet, indem das sog. Anfangsvermögen (Zeitpunkt der Eheschließung) vom sog. Endvermögen (Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrags) abgezogen wird.
1. Schutz vor Vermögensmanipulation
Die geplante Gesetzesnovelle hält an dem bewährten Grundsatz fest, wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen sind. In Zukunft soll es jedoch ein Ehepartner schwerer haben, zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite zu schaffen. Hierfür wird der Ausgleichsanspruch den ein Ehepartner gegen den anderen hat nicht mehr auf den Bestand des Vermögens zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung begrenzt. Dadurch kann der ausgleichspflichtige Partner den Anspruch nicht mehr zu Fall bringen, indem er zwischen Antragstellung und rechtskräftiger Scheidung sein Vermögen ausgibt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass noch ausreichend Zeit zur Vermögensverschiebung während des Trennungsjahres verbleibt, da dieses zeitlich vor der Antragstellung erfolgt. Ein durchgreifender Erfolg der neuen Regelung darf daher bezweifelt werden.
2. Berücksichtigung in die Ehe eingebrachter Schulden
Darüber hinaus wird in Zukunft berücksichtigt, wenn in der Ehe Schulden aus der vorehelichen Zeit getilgt werden. Bislang gibt es kein sog. negatives Anfangsvermögen, d.h. jeder Ehepartner beginnt zumindest bei Null. Gerade diese Regelung war für viele Menschen nur schwer nachvollziehbar, da auch die Schuldentilgung einen wirtschaftlicher Erfolg darstellt.
Von dem neuen Gesetz, das frühestens im September 2009 in Kraft treten könnte, dürften vor allem Frauen profitieren, da diese nach wie vor häufiger zu hause bleiben, um etwa den Nachwuchs zu betreuen.
Bei einer Scheidungsrate von aktuell ca. 30 % ist die Bedeutung des Zugewinnausgleichs besonders hoch. Im Falle einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinandersetzen. Danach müssen Eheleute je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen aus ihrer Ehe – also dem Zugewinn – beteiligt werden. Er resultiert aus dem gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben. Der Zugewinn wird errechnet, indem das sog. Anfangsvermögen (Zeitpunkt der Eheschließung) vom sog. Endvermögen (Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrags) abgezogen wird.
1. Schutz vor Vermögensmanipulation
Die geplante Gesetzesnovelle hält an dem bewährten Grundsatz fest, wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen sind. In Zukunft soll es jedoch ein Ehepartner schwerer haben, zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite zu schaffen. Hierfür wird der Ausgleichsanspruch den ein Ehepartner gegen den anderen hat nicht mehr auf den Bestand des Vermögens zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung begrenzt. Dadurch kann der ausgleichspflichtige Partner den Anspruch nicht mehr zu Fall bringen, indem er zwischen Antragstellung und rechtskräftiger Scheidung sein Vermögen ausgibt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass noch ausreichend Zeit zur Vermögensverschiebung während des Trennungsjahres verbleibt, da dieses zeitlich vor der Antragstellung erfolgt. Ein durchgreifender Erfolg der neuen Regelung darf daher bezweifelt werden.
2. Berücksichtigung in die Ehe eingebrachter Schulden
Darüber hinaus wird in Zukunft berücksichtigt, wenn in der Ehe Schulden aus der vorehelichen Zeit getilgt werden. Bislang gibt es kein sog. negatives Anfangsvermögen, d.h. jeder Ehepartner beginnt zumindest bei Null. Gerade diese Regelung war für viele Menschen nur schwer nachvollziehbar, da auch die Schuldentilgung einen wirtschaftlicher Erfolg darstellt.
Von dem neuen Gesetz, das frühestens im September 2009 in Kraft treten könnte, dürften vor allem Frauen profitieren, da diese nach wie vor häufiger zu hause bleiben, um etwa den Nachwuchs zu betreuen.
