Versicherungsrecht
Die juristischen Fallstricke sind besonders im Versicherungsrecht äußerst zahlreich. Obliegenheits- verletzungen wie die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalles führten dabei nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sogar häufig zum vollständigen Verlust der Ansprüche gegen den Versicherer. Diese "Alles-oder-Nichts-Regel" liegt dem neuen VVG, das am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, nicht mehr zugrunde.
Nach wie vor kennen sich die meisten Versicherungsnehmer jedoch nur unzureichend in Versicherungsfragen und -bedingungen aus. Rechte und Pflichten sind oftmals unbekannt, so dass der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Wir klären Sie auf und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte ein. Dabei muss man nicht zwangsläufig die Gerichte anrufen. Seit 2001 besteht die Möglichkeit, Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern über den sog. Versicherungsombudsmann zu klären.
Umgekehrt werden Versicherungsgeber häufig mit unberechtigten Forderungen konfrontiert, die es abzuwehren gilt. Die Grenze zum Versicherungsbetrug ist hier fließend. Durch das neue VVG wird voraussichtlich in Zukunft vermehrt über Haftungsquoten zu verhandeln sein. Wir vertreten daher auch Versicherer, Versicherungsmakler und Versicherungsagenten. Gerne benatworten wir auch Anfragen zur Zulässigkeit einzelner Versicherungsbedingungen.
Nach wie vor kennen sich die meisten Versicherungsnehmer jedoch nur unzureichend in Versicherungsfragen und -bedingungen aus. Rechte und Pflichten sind oftmals unbekannt, so dass der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Wir klären Sie auf und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte ein. Dabei muss man nicht zwangsläufig die Gerichte anrufen. Seit 2001 besteht die Möglichkeit, Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern über den sog. Versicherungsombudsmann zu klären.
Umgekehrt werden Versicherungsgeber häufig mit unberechtigten Forderungen konfrontiert, die es abzuwehren gilt. Die Grenze zum Versicherungsbetrug ist hier fließend. Durch das neue VVG wird voraussichtlich in Zukunft vermehrt über Haftungsquoten zu verhandeln sein. Wir vertreten daher auch Versicherer, Versicherungsmakler und Versicherungsagenten. Gerne benatworten wir auch Anfragen zur Zulässigkeit einzelner Versicherungsbedingungen.
Benötigen Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht?
Dann kontaktieren Sie uns via Telefon: 0721/ 83111-0 oder E-Mail.Häufig im Versicherungsrecht auftretende Rechtsprobleme:
- Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung
- Versagung einer Versicherungsleistung wegen Vorschäden
- Korrekte und vollständige Angaben in Versicherungsantrag und Schadensanzeige
- Belehrungspflichten der Versicherer
- Kostenübernahme für (alternative) Heilbehandlungen in der Krankenversicherung
- Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung, Invalidität und Einstufung des Grades einer Erwerbsunfähigkeit
- Anerkennung von Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung
- Kundenanteil an den stillen Reserven der Versicherer
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
11.02.2009 - Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz infolge witterungsbedingter Bewusstseinsstörung
10.02.2009 - Rechtsschutzversicherung: Schutz bei Schimmel in der Mietwohnung
14.08.2008 - Kein Versicherungsschutz für Unfälle auf Umwegen
01.03.2008 - Brandschaden durch Fondue-Topf - kurzfr. Verlassen begründet nur leichte Fahrlässigkeit
01.12.2006 - Gerichtsstand im Inland gegen ausländische Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfall?
12.10.2005 - Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot unwirksam
10.02.2009 - Rechtsschutzversicherung: Schutz bei Schimmel in der Mietwohnung
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